Rechtsprechung
LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 495, 356b, 358 BGB, Art. 247 §§ 6-13 EGBGB, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB, §§ 358 Abs. 4 S. 1, 357 Abs. 7 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
- OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 24 U 78/20
- OLG Frankfurt, 08.10.2020 - 24 U 78/20
- BGH, 30.03.2021 - XI ZR 553/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung - das im Übrigen an sich im Vertrag ohne Nennung der Norm § 314 BGB genannt wird, was ausreichend ist (vgl. OLG Köln , VuR 2019, 142; Rosenkranz , BKR 2019, 469, 473 f.) - ist auch in Ansehung der Rügen des Klägers ausreichend im Sinne des Art. 247 § 6 Nr. 5 EGBGB beschrieben.Es kann dahinstehen, ob die Regelung betreffend das Kündigungsrecht der Beklagten bei Nichterfüllung zusätzlicher Auszahlungsbedingungen materiell-rechtlich unwirksam ist oder nicht, da dies ohnehin nicht die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung tangiert (vgl. auch OLG Köln , VuR 2019, 142, 146 zu einem möglicherweise unzulässigen Aufrechnungsverbot).
- LG Ravensburg, 20.09.2018 - 2 O 77/18
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Ziel der Vorschrift ist es, wie auch bei anderen Pflichtangaben, dass der Verbraucher die Folgen einer Darlehensablösung abschätzen und einordnen kann (vgl. zum Ganzen LG Ravensburg , Urt. v. 22.8.2018 - 2 O 77/18 m. w. Nachw. aus d. Rspr.).Dem Kreditgeber kann auch die Darlegung einer bestimmten Berechnungsmethode nicht abverlangt werden, was vorliegend aber ohnehin erfolgt ist ("Aktiv-Passiv-Methode"; vgl. zum Ganzen auch LG Ravensburg , Urt. v. 22.8.2018 - 2 O 77/18 m. w. Nachw. aus d. Rspr.).
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem Gesetzeszweck entgegenstünden (vgl. auch BGH , Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15, juris Rdnr. 22).
- LG Ulm, 30.07.2018 - 4 O 399/17
Verbraucherdarlehen: Anforderungen an Widerrufsbelehrung und …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Die Darlegung sämtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung kann daher nicht gefordert sein (so auch LG Ulm , Urt. v. 30.7.2018 - 4 O 399/17, juris). - BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Die mit dem Antrag begehrte Feststellung, dass der Kläger keine weiteren Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf schuldet, ist ein zulässiges Feststellungsziel nach Darlehenswiderruf (vgl. BGH , Urt. v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15, juris). - LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17
Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag: …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Wenn schon aber der BGH regelmäßig davon ausgeht, dass es für den Verbraucher im Rahmen der Widerrufsinformation zumutbar ist, sich selbst anhand der umfangreichen Gesetzestexte, auf die in der Widerrufsinformation Bezug genommen wird, darüber zu informieren, ob die für den Fristbeginn erforderlichen Pflichtangaben im Vertrag enthalten sind, so muss dies in gleicher Weise für die Formvorschriften einer Kündigungserklärung gelten ( LG Heilbronn , NJW-RR 2018, 882). - OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12
Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Für den Schutz des Verbrauchers, der ihm mit dem Widerrufsrecht an die Hand gegeben werden soll, ist eine eigene Unterschrift unter der für ihn bestimmten Abschrift einer Vertragserklärung letztendlich ohne Bedeutung ( OLG Frankfurt/M. , Beschl. v. 30.1.2012 - 19 W 4/12 , juris; OLG Braunschweig , Beschl. v. 15.5.2017 - 9 U 105/16). - OLG Frankfurt, 07.02.2019 - 17 U 209/18
Widerrufsbelehrung zum Darlehnsvertrag: Aufzählen sämtlicher Pflichtinformationen …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2020 - 2 O 219/19
Insbesondere die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [...] erhalten hat", ist klar und verständlich ( OLG Frankfurt/M. , Beschl. v. 7.2.2019 - 17 U 209/18 , BeckRS 2019, 3830).
- OLG Frankfurt, 08.10.2020 - 24 U 78/20
Widerruf Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung von Fahrzeugkauf
Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des am 21.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt zum Az. 2 O 219/19 :.